1 Minute gelesen Hinzuverdienst für Schüler, Auszubildende und Studierende

Hinzuverdienst für Schüler, Auszubildende und Studierende

Gerade junge Menschen leiden oft unter den schwierigen Lebensumständen von sozial schwachen Familien. Die Ampel will mit der Einführung des neuen Bürgergeldes Schüler, Studierende und Auszubildende besonders unterstützen. Sie sollen erkennen, dass sich Arbeit lohnen kann. Deshalb werden mit dem Bürgergeld auch hier Änderungen vorgenommen. Schüler, Studierende und Auszubildende fallen ab dem 1. Januar 2023 in die Minijob-Grenze. Das bedeutet, dass ihre Erwerbseinkommen bis zu einer Grenze von 520 Euro keine Berücksichtigung mehr finden. Bis zu 520 Euro können hinzuverdient werden, ohne dass das Bürgergeld gekürzt wird. Allerdings gelten die Zuverdienst-Regeln nur für Personen unter 25 Jahren und nur unter bestimmten Umständen. Die Berechtigten müssen nachweislich in einer dualen Ausbildung sein oder einer Ausbildung nachgehen, die durch BAföG gefördert wird. Auch Einstiegsqualifikationen, wie eine sogenannte berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, gelten als anrechnungsfrei. Die 520-Euro-Grenze für Schüler bezieht sich nur auf die Arbeit während der Schulzeit. Für die Ferien hat die Ampel nun verbesserte Regelungen getroffen. Bisher galt für Schülerferienjobs nur ein Freibetrag bis zu 2.400 Euro. Ab Januar dürfen Schüler sämtliche Einkommen behalten, die sie während der Ferienzeit verdient haben.

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